Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin
Dr. Niederhut führt die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin und ist ermächtigt, das gesamte Spektrum arbeitsmedizinischer Leistungen zu erbringen.
Insbesondere werden Leistungen gemäß der BGV A4 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) umfassend gemäß den betrieblichen Anforderungen erbracht (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Beispiel für schweren Atemschutz, Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten, Höhentauglichkeit, Bildschirmarbeitsplatz, etc.).
Daneben ist Dr. Niederhut ermächtigter Strahlenschutzarzt und erbringt gemäß § 60, 61, 63 der Strahlenschutzverordnung alle notwendigen Untersuchungen (Strahlenschutz-Erst- und Nachuntersuchungen).
Dr. Niederhut führt gemäß BGV A2 das gesamte Leistungsspektrum der Arbeitsmedizin durch, das im Arbeitsschutzgesetz definiert ist. Dazu gehört die arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben (vom Kleinbetrieb bis zu mittelständischen Unternehmen) und das Erbringen der arbeitsmedizinischen Leistungen wie Betriebsbegehungen, die Beteiligung an Arbeitsausschusssitzungen, Beratungen des Betriebes im Hinblick auf die Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie) vor Ort.



